Was erbt der Sohn des Partners aus erster Ehe und was die gemeinsamen Kinder – in einer Patchworkfamilie ist nicht automatisch jedes Familienmitglied Erbe. Da kommt es schnell zu Ungerechtigkeiten und Unklarheiten, was etwa mit einer zu vererbenden Immobilie geschieht. Der Rat des Experten: machen Sie ein Testament.
Die gesetzliche Erbfolge ist bei Patchworkfamilien nicht immer gerecht Stirbt der Mann vor seiner Ehefrau, erbt die Frau 50 Prozent seines Vermögens, das entspricht 100.000 Euro. Die anderen 50 Prozent erben seine leiblichen Kinder, also jeder 50.000 Euro. Wohingegen die Kinder seiner Frau nichts erhalten, denn sind diese nicht adoptiert, steht ihnen kein Pflicht- oder Erbteil zu. Wenn die Frau stirbt, geht das Gesamtvermögen von nun 200.000 Euro an ihre Kinder. Die Kinder des Mannes gehen leer aus. Stirbt die Frau zuerst, bekommen ihre Kinder je 25.000 Euro, ihr Ehemann 50.000 Euro. Wenn der Mann dann stirbt, gibt es für seine zwei Kinder je 125.000 Euro. Die Reihenfolge des Versterbens und die gesetzliche Erbfolge machen es hier also kompliziert und ungerecht. Gibt es auch noch gemeinsame Kinder, wird es noch schwieriger. Regeln Sie Ihr Erbe mit einem Testament Um all diesen Eventualitäten und Schwierigkeiten zu entgehen, raten Experten dazu, das Erbe mit einem Testament zu organisieren. Dabei ist die Option, dass die Eltern erst als Alleinerben eingetragen werden und dass alle Kinder nach dem Tod von beiden zu gleichen Teilen erben, zu empfehlen. Denken sollte man dabei an den Pflichtteil, der von den Kindern des verstorbenen Elternteils geltend gemacht werden kann. Lassen Sie sich zu all diesen Themen von einem Rechtsexperten beraten. Wenn es um ein Immobilienerbe geht Geht es bei einem Erbe in einer Patchworkfamilie um eine Immobilie, ist ein Testament umso wichtiger. Kommt es zum Ableben eines Ehepartners, bilden seine Kinder und der verbliebene Partner eine Erbengemeinschaft und werden im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Allen Entscheidungen, die bezüglich der Immobilie gefällt werden müssen, müssen die Stiefkinder zustimmen. Der geschiedene Partner des Verstorbenen würde als gesetzlicher Vertreter auch noch mitreden, wenn die Kinder noch minderjährig sind.
Sie leben mit Ihrer Patchworkfamilie oder Familie in einer Immobilie und fragen sich, was mit Ihrem Erbe geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.
Hinweise Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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