Energieausweis

Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf ist Pflicht.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020, § 80) regelt die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen.

Wer ein Haus, eine Wohnung oder einen Gewerbeimmobilie verkaufen oder vermieten möchte, muss seit 2014 einen Energieausweis vorlegen und das bereits zum ersten Besichtigungstermin. Dieser darf nur von geeigneten Fachleuten wie z.B. Energieberater ausgestellt werden. Verstoßen Eigentümer gegen die gesetzlichen Regelungen, drohen empfindliche Bußgelder, welche sich bis auf 15.000 € belaufen können.

Unser Service - wir beschaffen Ihren Energiepass 

Wir beraten Sie, nach welcher Art ein Energieausweis für Ihre Immobilie ausgestellt werden muss, informieren Sie über deren Inhalte und darüber, was zur Erstellung eines Energieausweises nötig ist. In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner sorgen wir für eine zügige Bereitstellung des Energiepasses.
 
Im Rahmen eines Hausverkaufs über die REEX Immobilien stellen wir Ihnen den Energiepass kostenfrei zur Verfügung.
 
 

Einen Muster-Energieausweis können Sie sich hier kostenlos downloaden.

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