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Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird in diesem Jahr die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).
Erhoben wird die Grundsteuer auf den Grundbesitz, also Grundstücke und Gebäude. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Im Falle der Vermietung kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Neben Wohngrundstücken unterliegen auch gewerblich genutzte Grundstücke und Flächen in der Land- und Forstwirtschaft der Grundsteuer.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem Urteil vom 31.05.2017, dass Mieter konkrete Angaben machten müssen, wenn sie die Angabe der Wohnfläche durch den Vermieter nicht akzeptieren wollen. Laut BGH reicht es nicht aus, die Wohnfläche lediglich zu bestreiten.
Die Reform des Bauvertragsrechts hat den Bundestag passiert. Die Reform sieht neue Regelungen im Werkvertragsrecht vor. Außerdem enthält das Gesetz eine wichtige Änderung bei der Gewährleistung für mangelhaftes Material. Nun muss noch der Bundesrat über das Gesetz abstimmen. Die Neuregelung soll ab 2018 gelten.
Mit Urteil vom 14.12.2016 hat der BGH die Zulässigkeit von Eigenbedarfskündigungen durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und damit seine Urteile vom 27.06.2007 und 23.11.2011 bestätigt. Danach dürfen Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht schlechter gestellt werden, als Mitglieder einer einfachen Vermietermehrheit (z.B. Ehepaar).
Der seit Jahren bestehende Bauboom in Deutschland durch Konjunktur und niedriger Zinsen begünstigt, weckt bei etlichen Familien den Wunsch zum Wohneigentum. Doch für viele sind die hohen Immobilienpreise einfach unerschwinglich geworden. Jetzt wird an Immobilienkäufer gedacht.
Weitere Änderungen am Mietrecht vor der Bundestagswahl werden immer unwahrscheinlicher. Der Bundestags-Rechtsausschuss hat es mit den Stimmen der großen Koalition abgelehnt, die Bundesregierung zur Vorlage einer zweiten Mietrechtsnovelle aufzufordern. Die Linksfraktion hatte dies beantragt.
Immobilienmakler müssen künftig einen Sachkundenachweis erwerben, so der Beschluss des Bundeskabinetts. Das Dokument soll nach einer Prüfung durch die Industrie- und Handelskammern ausgestellt werden. Auch Wohnungseigentumsverwalter benötigen künftig einen Sachkundenachweis – und zusätzlich verpflichtend eine Berufshaftpflichtversicherung. Vor Inkrafttreten muss das Gesetz noch vom Bundestag beschlossen werden.
Die Analyse der Baugenehmigungszahlen zeigt, dass die Bautätigkeit im Bereich der Geschosswohnungen seit 2010 um 106 Prozent gestiegen ist, während der Eigenheimbau zurückbleibt. Der Anteil der selbstgenutzten Objekte legte lediglich um 31 Prozent zu. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse von LBS Research.
Der Immobilienverband IVD fordert den Gesetzgeber dringend auf, bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht nachzubessern. Aus Sicht des IVD stellt die Neuregelung eine verfassungswidrige Altersdiskriminierung dar, weil Menschen, die über 60 Jahre alt sind, keinen Kredit mehr bekommen.
Mieterhöhungsverlangen müssen sich künftig immer an der tatsächlichen (und nicht an der im Mietvertrag vereinbarten) Wohnungsgröße orientieren. Ist eine Wohnung größer als es im Mietvertrag steht, darf der Vermieter zwar die Miete erhöhen. Das aber nur unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze, entschied der BGH.
Qualitätsaufschwung beim privaten Hausbau nicht in Sicht Mängelaufkommen bei privaten Bauvorhaben um zehn Prozent gestiegen 20 Baumängel durchschnittlich bei jedem neu errichteten Haus Anforderungen an Planung und fachgerechte Bauausführung steigen Baubegleitende Qualitätskontrollen helfen Bauqualität zu sichern
Kurz nach Berlin erlassen auch Hamburg und Nordrhein-Westfalen eine Mietpreisbremsenverordnung. Sie gilt in gesamt Hamburg bzw. in 22 nordrhein-westfälischen Städten jeweils ab dem 1. Juli 2015. Auch weitere Bundesländer möchten noch kurzfristig eine solche Verordnung erlassen.
Mit seinem Urteil vom 18. März 2015 (VIII ZR 242/13) hat der BGH für Wohnraummietverhältnisse entschieden, dass formularvertraglich getroffene Quotenabgeltungsklauseln nach § 307 Abs. 1, Satz 2 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam sind.