Die Pflicht zur neuen Grundsteuererklärung für Immobilien- und Grundbesitzer seit dem 01. Juli 2022
Millionen Immobilien- und Grundbesitzer sind vom 01. Juli an zur Abgabe einer Extra-Steuererklärung verpflichtet
Jeder, der ein Grundstück oder ein Gebäude besitzt (egal ob selbstgenutzt oder vermietet), muss in den kommenden Wochen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt einreichen - also eine neue Extra-Steuererklärung machen. Erbengemeinschaften müssen eine gemeinsame Grundsteuererklärung abgeben.
Bis Ende Oktober muss die Sache erledigt sein, denn die Grundsteuer für fast 36 Millionen Gebäude, Wohnungen und Grundstücke wird dann neu berechnet. Je nach Bundesland werden unterschiedliche Daten abgefragt. Mal sind u.a. Grundbucheinträge, Bodenrichtwert und Baujahr gefragt, mal Daten aus Kaufverträgen oder eine Teilungserklärung. Nicht alle Länder bewerten gleich. Dem sog. Bundesmodell, bei dem der Wert eines Grundstücks im Vordergrund steht, haben sich unter anderem Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thürigen angeschlossen. Viele Bundesländer gehen aber eigene Wege.
Z.b. Bayern: Hier zählen nur die Flächen von Grundstück und Gebäude sowie die Nutzung. Wert und Lage sowie Alter und Zustand sind nicht gefragt, wie Rudolf Sütrzer betont, Vorsitzender von Haus + Grund München. "Bayern macht es mit seinem wertunabhängigen Modell vergleichsweise unkompliziert, andere Eigentümer haben es bei der Steuererklärung schwerer."
Wie kommen die Daten zum Finanzamt?
Die Steuererklärung muss online über die Steuerplattform elster.de ans Finanzamt geschickt werden. Wer bereits ein Zertifikat hat, kann es auch in diesem Fall nutzen, sagt Karbe-Geßler. Wer noch nie bei Elster war, sollte sich rechtzeitig anmelden. Bis der Zugang freigeschaltet ist, können bis zu zwei Wochen ins Land gehen. Senioren und Eigentümer ohne Computer können sich helfen lassen - Verwandte dürfen mir ihrem Elster-Zugang die Erklärung für Angehörige abgeben. Auf Antrag darf die Grundsteuererklärung zur Not auch ausnahmsweise in Papierform eingereicht werden, sagt Rudolf Stürzer.
Quelle: SZ, Nr. 150, 2./3. Juli 2022, Bauen & Wohnen. Die neue Grundsteuer - so geht's