Die Wohnungseigentümergesetz-Novelle
Wohnungseigentümer müssen sich noch in 2020 auf eine völlig neue Rechtslage einstellen. Die Reform des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) wurde am 17.09.2020 vom Bundestag verabschiedet. Jetzt wird sich noch der Bundesrat mit der WEG-Novelle befassen.
Welche gravierenden Änderungen kommen auf Wohnungseigentümer zu?
1. Über alle baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums entscheidet die einfache Mehrheit der in der Eigentümerversammlung anwesenden und vertretenen Stimmen (früher: doppelt qualifizierte Mehrheit). Hiermit soll Modernisierungsstau entgegengewirkt werden.
2. Die Kosten für bauliche Maßnahmen sind künftig grundsätzlich von allen Wohnungseigentümern zu tragen, wenn die bauliche Veränderung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen wurde.
3. Jeder Wohnungseigentümer kann auf seine Kosten sogar bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums verlangen, die der Barrierefreiheit, der E-Mobilität, dem Einbruchschutz od. dem Zugang zu schnellem Internet dienen.
4. Die Eigentümerversammlung wird künftig immer beschlussfähig sein. Daher wurde die Ladefrist von zwei auf drei Wochen angehoben.
5. Die umfassende Vertretungsmacht des Verwalters im Außenverhältnis sowie im Innenverhältnis wurde beschränkt und Verwalter, mit denen die WEG's nicht zufrieden sind, können jederzeit abberufen werden.
Quelle: Bayer. Hausbesitzer-Zeitung, 10_2020-Aktuell
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Quelle: REEX real estate experts GmbH, Bianca Bachhäubl