Förderung Heizung - Fördersätze, die ab dem 15.08.2022 gelten
Nachfolgend informieren wir Sie über die Fördersätze für die jeweiligen Heizungsarten, die ab dem 15.08.2022 gelten.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
- Der Antrag für die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens bei der BAFA eingehen.
- Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist möglich, die Fördersumme darf aber nicht die förderfähigen Kosten übersteigen.
- Eine Kumulierung mit der Steuerermäßigung im Rahmen der Einkommenssteuer ist jedoch nicht zulässig.
- Verpflichtender Einbau eines Wärmemengenzählers zur Effizienzmessung
- Hydraulischer Abgleich ist nun in jedem Fall verpflichtend durchzuführen.
Welche regionale Förderung zur Heizung gibt es?
Zusätzlich zum Bund fördern auch vereinzelt Länder und Kommunen den Umstieg auf moderne Heiztechnik. Berlin hat mit Effiziente GebäudePLUS ein Förderprogramm, das Zuschüsse zur energetischen Sanierung des Hauses bereitstellt. . Hauptanliegen ist der Austausch alter Öl- und Gasheizungen mit Heizwerttechnik gegen neue Gasheizungen mit Brennwerttechnik oder Heizsysteme mit erneuerbaren Energien.
Bei einem Wechsel von Heizwertgeräten (Öl und Gas) auf eine Wärmepumpe, werden Zuschüsse in Höhe von 25 Prozent auf die förderfähigen Kosten gewährt. Für Wohngebäude erhält man somit maximal 15.000 EUR Zuschuss je Wohneinheit .
Die Förderung können Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, sowie Einzeleigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung mit einer Maximalanzahl von 20 Wohneinheiten erhalten.
Was ist die attraktivste Lösung für Hausbesitzer?
Mit den Änderungen der staatlichen Förderung für die Heizung ist die Wärmepumpe nun die attraktivste Lösung für viele Hausbesitzer. Zwar wurde der maximale Fördersatz von 50 auf 40 Prozent gesenkt, doch der Vergleich von Anschaffungs- und Betriebskosten sieht die Wärmepumpe im Vorteil.
Der Fördersatz für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt jetzt 25 Prozent, tauschen Sie diese gegen Ihre alte Öl- oder Gasheizung kommen nochmal 10 Prozent hinzu. Neu ist auch der sogenannte “Wärmepumpen-Bonus” von 5 Prozent. Kaufen Sie eine Wärmepumpe, die Erde oder Wasser als Energiequelle nutzt, kommen Sie mit diesem auf insgesamt 40 Prozent Förderung.
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen wird dieser Bonus zwar nicht gewährt, allerdings sind diese in der Anschaffung wesentlich kostengünstiger, da keine aufwändigen Bauarbeiten für die Installation durchgeführt werden müssen.
Quelle: thermondo.de, Foto pixabay.de