Die Bundesregierung hat am 09. Oktober 2019 eine Neuregelung der Maklerprovision für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat das neue Gesetz ("Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser") am 14. Mai 2020 verabschiedet und der Bundesrat hat am 05. Juni 2020 dem Gesetz ebenfalls zugestimmt. Das Gesetz wurde am 23.06.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Es bleibt bei dem bisherigen Grundsatz, dass es sich bei der Maklerprovision um eine Erfolgsprovision handelt, d.h. der Makler hat nur im Erfolgsfalle (Abschluss eines Kaufvertrages) Anspruch auf die Provision.
Bisher gab es unterschiedliche Fallgestaltungen bei der Maklerprovision, insbesondere entsprechend den jeweiligen regionalen Usancen. In unserer Region wurde bisher häufig die Maklerprovision alleine vom Käufer getragen. Es gab aber auch nicht wenige Fälle, in denen der Verkäufer die Maklerprovision getragen hat, um das Objekt provisionsfrei für den Käufer anbieten zu können.
Der Gesetzgeber hat nunmehr die Provisionsteilung zwischen Verkäufer und Käufer beschlossen. Wir als Immobilienmakler können daher ab Rechtskraft der gesetzlichen Neuregelung nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig werden.
Die gesetzliche Neuregelung wird nach einer 6-monatige Übergangsfrist am 23. Dezember 2020 in Kraft treten.
Über weitere Details zur gesetzlichen Neuregelung der Maklerprovision beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen beraten wir Sie gerne in einem unserer Immobiliencenter.