Immobilienverrentung im Landkreis Fürstenfeldbruck

Verrentung

REEX.HausRente ermöglicht Ihnen, das in Ihrer Immobilie gebundene Kapital in Barvermögen umzuwandeln und gleichzeitig in Ihrem Zuhause - mietfrei - wohnen bleiben zu können. Mit der Verrentung Ihrer Immobilie bleiben Sie lebenslang wirtschaftlicher Eigentümer Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung und haben gleichzeitig mehr finanzielle Freiheit gewonnen.

Basis unseres Verrentungs-Angebotes REEX.HausRente ist das deutsche Nießbrauchsrecht. Das Nießbrauchsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich klar geregelt. Andere in Deutschland angebotene Verrentungsmodelle, wie Wohnrecht mit Leibrente, Verkauf und Rückmietung, Verrentung durch Teilverkauf oder Umkehrhypothek etc. bieten nicht die aus unserer Sicht unerlässliche Sicherheit für den Verkäufer.

Unser Verrentungs-Angebot REEX.HausRente zeichnet sich durch maximale Sicherheit, Inflationsschutz, Flexibilität und Transparenz aus. Sie verkaufen Ihr Haus oder Ihre Wohnung unter dem Vorbehalt des lebenslangen Nießbrauchs, der im Grundbuch an erster Rangstelle eingetragen wird. Die Rechte an Ihrer Immobilie sind somit für Sie lebenslang gesichert. Den Verkehrs(Markt)wert Ihrer Immobilie abzüglich des Nießbrauchswertes erhalten Sie sofort in Form einer Einmalzahlung (Barkaufpreiszahlung) ausbezahlt.

Unser Verrentungs-Angebot REEX.HausRente erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch, das selbstverständlich kostenlos und unverbindlich für Sie ist.

Inhaltsverzeichnis

Motive für die Verrentung einer Immobilie

Wer eine Immobilie besitzt, ist häufig nicht zugleich reich; das wesentliche Vermögen ist oft in der eigenen Immobilie gebunden. Durch unser Verrentungskonzept haben Sie die Möglichkeit, Ihr Immobilienvermögen in Barvermögen umzuwandeln, ohne ausziehen zu müssen. Neben dem lebenslangen Nutzungsrecht durch den Nießbrauch erhalten Sie eine Einmalzahlung für mehr finanzielle Flexibilität im Alter. Unerfüllte Wünsche und Träume können Sie jetzt umsetzen bzw. nachholen.

Weitere Motive für eine Verrentung Ihrer Immobilie können sein:

Sofortige Verbesserung des Einkommens

Sie können Ihren bisherigen Lebensstandard verbessern, vielleicht in eine bessere medizinische Versorgung investieren und die Zeit mit einem finanziellen Polster schlichtweg genießen - das alles ist machbar bei gleichbleibender Wohnsituation.

Vererben oder Verschenken

Einige Immobilienbesitzer haben keine Erben und wollen deshalb die künftigen Eigentumsverhältnisse an ihrer Immobilie rechtzeitig regeln.Andere Immobilienbesitzer wollen ihre Immobilie schlichtweg nicht vererben. Die Immobilienverrentung stellt hier eine sinnvolle Möglichkeit zur Regelung dieser Angelegenheit dar. Die Vererbung einer Immobilie an mehrere Personen kann Konflikte schaffen. Die entstehende Erbengemeinschaft erfordert einheitliche Entscheidungen. Unschöne Auseinandersetzungen unter den Erben sind häufig die Folge. Vererben oder verschenken Sie doch anstelle der Immobilie Barvermögen an Personen, die Sie bedenken möchten.

Finanzielle Unterstützung

Unterstützen Sie jetzt Ihre Kinder, die beispielsweise Eigenkapital für den Erwerb einer Immobilie benötigen. Oder unterstützen Sie Ihre Enkel, die in der Ausbildung sind und dafür Geld benötigen.

Schuldenfreiheit

Ist Ihre Immobilie noch mit einem Kredit belastet, können Sie durch die Einmalzahlung Schuldenfreiheit erlangen.

Pflegekosten

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt oft weniger als 50 % der tatsächlichen Pflegekosten ab. Um eine finanzielle Belastung für Sie oder einen Rückgriff auf Ihre Kinder zu vermeiden, können Sie durch die Immobilienverrentung genügend Kapitalreserven bilden, um diese Kosten zu decken.

Voraussetzungen für eine Immobilienverrentung

Um eine Immobilienverrentung durchführen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Mindestalter 65 Jahre,
  • die eigengenutzte oder vermietete Immobilie ist in gutem Zustand,
  • bestehende Darlehen müssen mit der Barkaufpreiszahlung (Einmalzahlung) abgelöst und eingetragene Grundpfandrechte (Grundschulden/Hypotheken) gelöscht werden,
  • Erbbaurechte können ein Ausschlusskriterium sein.

Weitere Voraussetzungen liegen in der Regel nicht vor.

Unser Immobilienverrentungskonzept

Verrentung

Die wesentlichste Grundlage unseres Verrentungskonzeptes REEX.HausRente ist, dass Sie bei einer Verrentung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung maximale Sicherheit erhalten und keine Risiken eingehen, um Ihr Vermögen zu schützen. Das Nießbrauchsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1030 ff) gesetzlich klar geregelt. Es bietet Ihnen – an erster Rangstelle grundbuchrechtlich gesichert – Schutz vor jeglichen Ansprüchen Dritter und ist insolvenzfest und pfändungssicher. Das Nießbrauchsrecht geht weit über das Wohnrecht hinaus. Neben dem Recht, die Immobilie selbst zu bewohnen, erhalten Sie das zusätzliche Recht, die Immobilie zu vermieten. Während das Wohnrecht mit dem Auszug aus der Immobilie endet, endet das Nießbrauchsrecht erst mit dem Ableben begünstigter Personen. Der lebenslange Nießbrauch und damit der ausschließliche lebenslange Besitz Ihrer Immobilie wird im Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet und im Grundbuch an erster Rangstelle abgesichert.

Den Verkehrs(Markt)wert Ihrer Immobilie abzüglich des Nießbrauchswertes erhalten Sie sofort in Form einer Einmalzahlung (Barkaufpreis) ausbezahlt. Erst wenn Sie die Einmalzahlung erhalten haben, werden die entsprechenden Grundbucheintragungen vorgenommen. Anstelle der Einmalzahlung ist auch eine Leibrentenzahlung (regelmäßige Rentenzahlung) möglich. Auch die Kombination von (verringerter) Einmalzahlung und laufender Leibrentenzahlung ist möglich. Auf Wunsch können Sie die Einmalzahlung ganz oder teilweise in eine lebenslange Rente einer finanzstarken Versicherungsgesellschaft umwandeln.

Zu Beginn ist es notwendig, den Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie zu ermitteln. Dieser richtet sich u.a. nach Lage, Alter und Ausstattung der Immobilie. Hierfür können Sie die Dienste eines unabhängigen Gutachters (öffentlich bestellter und vereidigter oder zertifizierter Sachverständiger) in Anspruch nehmen. Durch die Immobilienverrentung auf Nießbrauchsbasis erhalten Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie abzüglich des Nießbrauchswertes als in der Regel steuerfreie Einmalzahlung (Barkaufpreis) ausbezahlt.

Verkehrswert (Marktwert)

- Nießbrauchswert

= Einmalzahlung (Barkaufpreis)

Inflationsschutz

Bei einem normalen Immobilienverkauf - und eventuellen Rückanmietung - würden Sie das volle Inflationsrisiko tragen. Anders ist es bei REEX.HausRente. Denn bei der Verrentung auf Nießbrauchsbasis wohnen Sie weiterhin lebenslang unentgeltlich in Ihrer Immobilie. Mit dem Thema Mieterhöhungen müssen Sie sich nicht beschäftigen.

Flexibilität

Ihren individuellen Wünschen kann bei der vertraglichen Gestaltung des Nießbrauchsvertrages Rechnung getragen werden. Insbesondere die Regelung künftiger Instandsetzungskosten kann individuell festgelegt werden. Wenn keine an der Immobilie besicherten Darlehen aus der Einmalzahlung zurückgeführt werden müssen, ist die Verwendung der Einmalzahlung ausschließlich Ihnen überlassen.

Anstelle der Einmalzahlung ist auch eine Leibrentenzahlung (regelmäßige Rentenzahlung) möglich. Auch die Kombination von (verringerter) Einmalzahlung und laufender Leibrentenzahlung ist möglich. Auf Wunsch können Sie die Einmalzahlung ganz oder teilweise in eine lebenslange Rente einer finanzstarken Versicherungsgesellschaft umwandeln.

Transparenz

Die Ermittlung und Berechnung des Verkaufserlöses erfolgt jederzeit nachvollziehbar für Sie. So erfolgt die Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes (Marktwertes) Ihrer Immobilie durch einen unabhängigen Gutachter, den Sie selbst beauftragen. Diesem Gutachten entnehmen wir den aktuellen Wert Ihrer Immobilie und den aktuellen Mietwert. Damit ist die Basis für die Berechnung des Nießbrauchswertes und der Einmalzahlung (Barkaufpreis) nachvollziehbar gegeben.

Verkehrswert (Marktwert)

- Nießbrauchswert

= Einmalzahlung (Barkaufpreis)

Sämtliche Kosten für den Kaufvertrag, für den Notar und die Eintragung im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. Neben den Kosten für den Gutachter ist unsere Courtage - im Erfolgsfall - von Ihnen zu tragen.

Einkommensteuer

Die Einmalzahlung des Kaufpreises ist für Sie unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:

Bei selbstgenutzter Immobilie:

Haben Sie die Immobilie immer oder zumindest in den letzten 2 Jahren vor dem Verkauf und im Verkaufsjahr selbst bewohnt, müssen Sie auf die Einmalzahlung (Barkaufpreis) keine Steuern zahlen (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG).

Bei vermieteter Immobilie:

Wenn Sie eine vermietete Immobilie verkaufen, müssen Sie auf die Einmalzahlung (Barkaufpreis) keine Steuern zahlen, wenn Sie die vermietete Immobilie frühestens nach 10 Jahren nach deren Kauf veräußern (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Haben Sie sich für eine Leibrentenzahlung (regelmäßige Rentenzahlung) entschieden, so müssen Sie die Leibrente versteuern. Bei der Leibrente ist nur der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Er ist abhängig vom Lebensalter bei Beginn der Leibrentenzahlung. Bei 70-Jährigen beträgt der Ertragsanteil an der Leibrentenzahlung 15 Prozent. Das heißt: 15 Prozent der Leibrentenzahlung sind „steuerpflichtiges Einkommen“. Der Ertragsanteil sinkt kontinuierlich mit steigendem Alter, so liegt der Ertragsanteil bei 85-Jährigen nur noch bei 5 Prozent. Bei einem 85-Jährigen sind also in jedem Fall 95 Prozent der Leibrentenzahlung steuerfrei.

Immobilien-Verrentung in 5 Schritten – Ablauf


5 Schritte der Immobilienverrentung

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