Wohnflächenberechnung

Sie wollen eine Wohnimmobilie vermieten oder verkaufen? Vermeiden Sie Risiken und Vermögensverluste, die durch eine falsche Wohnflächenberechnung entstehen können.

 

Wer sich bisher bei der Wohnfläche zu seinen Gunsten verrechnet hatte, konnte auf die Toleranz der Gerichte setzen: Erst ab einer Wohnflächenabweichung von 10 Prozent durfte der Mieter die Miete mindern und die überzahlte Miete vom Vermieter zurückfordern. Dabei bleibt es auch bis auf zwei Ausnahmen: Die Mieterhöhung und die Betriebskostenabrechnung! 

Mieterhöhung:

Nach dem BGH-Urteil vom 18.11.2015 zur Wohnfläche gilt immer die tatsächliche Wohnfläche (BGH, Urteil v. 18.11.2015, VIII ZR 266/14).

Der BGH hat am 18.11.2015 ein neues Grundsatzurteil zur Wohnflächenabweichung bei einer Mieterhöhung gefällt. Das besagt: Ganz gleich um wieviel sich der Vermieter bei der Wohnfläche verrechnet hat, es kommt immer auf die tatsächliche Wohnfläche an.

Im Mieterhöhungsverfahren nach § 558 BGB kommt es somit nur auf die tatsächliche Wohnungsgröße an; gleichzeitig muss der Vermieter jedoch die Kappungsgrenze einhalten.

Betriebskostenabrechnung:

Nach dem BGH-Urteil vom 30.02.2018 zur Wohnfläche bei Betriebskostenabrechnungen gilt immer die tatsächliche Wohnfläche (BGH, Urteil vom 30.05.2018, VIII ZR 220/17).

Der BGH hat am 30.05.2018 ein neues Grundsatzurteil zur Wohnflächenabweichung bei der Betriebskostenabrechnung gefällt.

Unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung kommt der BGH nun zum Ergebnis, dass stets die tatsächlichen Flächenverhältnisse zwischen der jeweiligen Wohnfläche der Wohnung und der Gesamtfläche aller Wohnungen im Haus bzw. der Wirtschaftseinheit maßgeblich seien. Die vertraglich vereinbarte Wohnfläche spielt keine Rolle (mehr).

 

Unser Service - wir berechnen die Wohnfläche Ihrer Immobilie

Setzen Sie auf professionelle Hilfe durch einen Fachmann und lassen Sie durch uns eine korrekte Wohnflächenberechnung erstellen. Dadurch vermeiden Sie Streitigkeiten und halten auch der Überprüfung der Wohnfläche durch Kauf- oder Mietinteressenten stand. Eine Vertragsrückabwicklung, Kaufpreisminderung oder Mietminderung wegen fehlerhafter Wohnflächenangaben ist somit ausgeschlossen.

Sprechen Sie uns an. Wir erstellen Ihnen kostengünstig eine korrekte Wohnflächenberechnung nach den entsprechenden Verordnungen/Normen.

Im Rahmen eines Hausverkaufs über die REEX Immobilien erhalten Sie bei Bedarf die Wohnflächenberechnung kostenfrei.

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